- Rechtmäßigkeit – Rechtsgrundlage für Verarbeitung muss existieren
- Treu und Glauben – Verarbeitung muss redlich und anständig sein
- Transparenz – Verarbeitung muss für Betroffenen nachvollziehbar sein
- Zweckbindung – Verarbeitung darf nur zu einen vorher festgelegten / eindeutigen legitimen Zweck erfolgen
- Datensparsamkeit – Verarbeitung muss auf das notwendige Maß beschränkt sein
- Begrenzte Speicherung – Daten sind frühestmöglich zu löschen
- Integrität / Vertraulichkeit – Schutz vor Verlust, Beschädigung oder Verfälschung