• Rechtmäßigkeit  –  Rechtsgrundlage für Verarbeitung muss existieren
  • Treu und Glauben – Verarbeitung muss redlich und anständig sein
  • Transparenz – Verarbeitung muss für Betroffenen nachvollziehbar sein
  • Zweckbindung – Verarbeitung darf nur zu einen vorher festgelegten / eindeutigen legitimen Zweck erfolgen
  • Datensparsamkeit – Verarbeitung muss auf das notwendige Maß beschränkt sein
  • Begrenzte Speicherung – Daten sind frühestmöglich zu löschen
  • Integrität / Vertraulichkeit – Schutz vor Verlust, Beschädigung oder Verfälschung